Impressum / AGB
T&S Reinigung
Tobias Seiler
Adresse: Barbarastraße 36, Albstadt, 72461
Email: info@tsreinigung-alb.de
Telefon: 07432 2636871
USt-IdNr: DE345704252
Betriebsnummer: 69597
Aufsichtsbehörde:
Handwerkskammer Reutlingen
Haftung für Inhalte
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Urheberrecht
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der T&S Reinigung Tobias Seiler
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen vertraglichen Beziehungen zwischen der T&S Reinigung Tobias Seiler (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) und den jeweiligen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt). Sie gelten sowohl für regelmäßig erbrachte Reinigungsdienstleistungen als auch für einmalige Sonderleistungen, unabhängig vom Umfang oder der Art der beauftragten Arbeiten.
2. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur dann Anwendung, wenn der Auftragnehmer deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Ohne eine solche ausdrückliche Zustimmung werden anderslautende Bedingungen des Auftraggebers nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsbestandteile
1. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber entsteht durch den Abschluss eines individuellen Vertrages, der die vereinbarten Dienstleistungen detailliert beschreibt. Zum Vertragsinhalt gehören folgende Bestandteile:
a. Eine spezifische Leistungsbeschreibung, die den Umfang und die Art der zu erbringenden Reinigungsleistungen für das jeweilige Objekt festlegt. Diese Leistungsbeschreibung enthält unter anderem eine detaillierte Flächenzusammenstellung sowie Informationen über die zu reinigenden Bereiche und etwaige besondere Anforderungen.
b. Ein Tätigkeitsverzeichnis, in dem die einzelnen Reinigungsarbeiten präzise aufgeführt sind. Dieses Verzeichnis beschreibt, welche Leistungen in welcher Häufigkeit und in welchem Umfang erbracht werden.
c. Der individuelle Vertrag, der zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber schriftlich abgeschlossen wird und der die getroffenen Vereinbarungen wie Preis, Häufigkeit und Art der Leistungen festhält.
2. Sollte lediglich ein Angebot erstellt und vom Auftraggeber angenommen worden sein, ohne dass ein gesonderter Vertrag unterzeichnet wurde, gilt das übermittelte Angebot als vollständiger Vertragsbestandteil (siehe § 2a).
§ 2a Angebot als Vertragsgrundlage
1. In Fällen, in denen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, sondern nur ein Angebot unterbreitet und vom Auftraggeber akzeptiert wurde, gilt dieses Angebot als rechtsverbindlicher Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Das Angebot enthält alle relevanten Informationen, einschließlich der Art und des Umfangs der zu erbringenden Reinigungsleistungen, sowie die hierfür anfallenden Kosten.
2. Der Auftraggeber akzeptiert das Angebot durch schriftliche oder mündliche Bestätigung, wodurch ein rechtlich bindendes Vertragsverhältnis zwischen beiden Parteien entsteht. Alle im Angebot aufgeführten Leistungen und Bedingungen sind damit Bestandteil der vertraglichen Verpflichtungen des Auftragnehmers und Auftraggebers, unabhängig davon, welche Art von Reinigungsdiensten in den einzelnen Objekten erbracht wird.
§ 3 Art und Umfang der Leistung
1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Vertrag bzw. im Angebot beschriebenen Reinigungsleistungen fachgerecht, mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Berücksichtigung der vereinbarten Fristen zu erbringen. Die Reinigung erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers, sofern diese im Vertrag festgelegt sind.
2. Der Auftragnehmer ist für die Bereitstellung sämtlicher Arbeitskräfte, Reinigungsmittel, Werkzeuge und Maschinen verantwortlich, die für die Durchführung der Reinigungsarbeiten notwendig sind. Dies umfasst auch die fachgerechte Schulung und Einweisung der Mitarbeiter in die korrekte Anwendung der Reinigungsmittel und -methoden.
3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für die Durchführung der Reinigungsarbeiten erforderlichen Ressourcen, wie Wasser, Strom und geeignete Räumlichkeiten, unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Sollten diese nicht in ausreichendem Maße bereitgestellt werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten zu verschieben oder die entstehenden Mehrkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
4. Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Mündliche Absprachen sind in diesem Zusammenhang nicht bindend, es sei denn, sie werden schriftlich bestätigt.
5. Verträge über regelmäßige Reinigungs- und Unterhaltsreinigungsdienste gelten grundsätzlich als unbefristet, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine feste Laufzeit vereinbart.
6. Die angebotenen Leistungen umfassen ein breites Spektrum an Reinigungsdiensten, darunter Büroreinigung, Baureinigung, Glasreinigung, die Reinigung von Sanitär- und Bürocontainern, Treppenhäusern, Kindergärten, Bildungseinrichtungen, Privathaushalten, sowie Winterdienst und Grundreinigung.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise für die Reinigungsdienstleistungen werden individuell vertraglich festgelegt und verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der genaue Preis ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. dem individuell geschlossenen Vertrag.
2. Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzüge zu begleichen. Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs auf dem Konto des Auftragnehmers.
3. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Darüber hinaus können weitergehende Schadensersatzansprüche, die durch den Zahlungsverzug entstehen, geltend gemacht werden.
4. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Preise anzupassen, wenn sich die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen oder die gesetzlichen Bestimmungen, wie z.B. der Mindestlohn, ändern. In diesem Fall wird der Auftraggeber rechtzeitig über die Preisänderungen informiert.
5. Stellt der Auftragnehmer während der Durchführung der Arbeiten fest, dass der tatsächliche Reinigungsaufwand aufgrund veränderter Bedingungen oder unvorhergesehener Umstände höher ist als ursprünglich angenommen, ist er berechtigt, den Preis trotz eines bestehenden Vertrages und Angebots zu erhöhen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Zustand des Objekts bei der Angebotsabgabe nicht korrekt eingeschätzt werden konnte.
§ 5 Haftung und Versicherung
1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Mitarbeiter verursacht wurden. In diesen Fällen wird der Auftragnehmer die entstandenen Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der abgeschlossenen Versicherungen regulieren.
2. Eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Schäden an Personen und Sachen abdeckt, die während der Ausführung der Reinigungsarbeiten entstehen können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Schäden unverzüglich anzuzeigen, damit die Schadensregulierung durch den Versicherer vorgenommen werden kann.
§ 6 Vertraulichkeit
1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen, insbesondere solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder offensichtlich vertraulichen Charakter haben, streng vertraulich zu behandeln. Dies umfasst sowohl technische und geschäftliche Informationen als auch personenbezogene Daten.
2. Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Keine der Parteien ist berechtigt, die erlangten Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben oder für eigene Zwecke zu verwenden.
3. Bei einem Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € fällig. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Vertragsdauer und Kündigung
1. Verträge über regelmäßige Reinigungs- und Unterhaltsreinigungsdienste sind grundsätzlich unbefristet, es sei denn, es wurde eine feste Laufzeit vereinbart.
2. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, kann der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine der Parteien wesentliche Vertragspflichten verletzt oder sich Umstände ergeben, die eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen.
§ 8 Betriebsferien, Feiertage und Brückentage
1. Während Betriebsferien, an gesetzlichen Feiertagen und Brückentagen, an denen das zu reinigende Objekt geschlossen ist oder nicht besetzt wird, entfällt die Reinigung. In diesen Fällen muss die Reinigung nicht nachgeholt werden, und es besteht kein Anspruch auf eine Minderung des vereinbarten Entgelts.
2. Sollte das Objekt an solchen Tagen dennoch geöffnet sein und eine Reinigung erforderlich sein, muss dies vorher gesondert vereinbart werden. In diesem Fall erfolgt die Reinigung entsprechend der Vereinbarung.
§ 9 Zugänglichkeit des Objekts
1. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass das zu reinigende Objekt am vereinbarten Reinigungstag für die Reinigungsarbeiten zugänglich ist. Ist das Objekt nicht zug
änglich, wird der volle Betrag für die Reinigung dennoch in Rechnung gestellt, da der Auftragnehmer den vereinbarten Dienst bereitgestellt hat.
2. Sollte zur vereinbarten Uhrzeit niemand vor Ort sein, um den Zugang zum Objekt zu ermöglichen, und die Reinigungskraft kann nach einer Wartezeit von 15 Minuten das Objekt nicht betreten, ist sie berechtigt, den Einsatz abzubrechen. Auch in diesem Fall wird der volle Betrag in Rechnung gestellt, da der Auftragnehmer den Ausfall nicht zu verantworten hat.
§ 10 Abnahme der Reinigung
1. Nach Abschluss der Reinigungsarbeiten ist der Auftraggeber verpflichtet, die erbrachten Leistungen unverzüglich zu überprüfen und abzunehmen. Etwaige Beanstandungen müssen dem Auftragnehmer spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der Arbeiten schriftlich mitgeteilt werden.
2. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Reinigung als abgenommen und ordnungsgemäß durchgeführt.
3. Nach Ablauf der Abnahmefrist sind Nacharbeiten ausgeschlossen, und Abzüge vom vereinbarten Entgelt werden nicht akzeptiert.
§ 11 Datenschutz
1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung erhobenen personenbezogenen Daten des Auftraggebers gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der geltenden Datenschutzgesetze vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der vertraglichen Pflichten zu verarbeiten.
2. Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu verlangen. Auf schriftlichen Antrag hin werden unrichtige Daten berichtigt oder, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen, gelöscht oder gesperrt.
3. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies für die Erfüllung des Vertrages notwendig ist oder der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 12 Kontaktaufnahme
1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber während der gesamten Vertragslaufzeit postalisch, per E-Mail oder telefonisch zu kontaktieren, um alle vertraglichen Angelegenheiten zu klären. Dies umfasst insbesondere die Kommunikation über Termine, Absprachen, Rechnungen und Protokolle.
2. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses darf der Auftragnehmer den Auftraggeber zur Abgabe von Bewertungen (z.B. Google-Bewertungen) oder zur Unterbreitung von Folgeangeboten kontaktieren, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht ausdrücklich. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, bestimmte Kontaktwege oder Zwecke (z.B. Werbung) auszuschließen, indem er dies schriftlich mitteilt.
§ 13 Einmalaufträge
1. Für Einmalaufträge, wie z.B. Sonderreinigungen oder Grundreinigungen, ist jede Auftragsbestätigung bindend und verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, selbst wenn die Leistung nicht mehr gewünscht wird oder nicht mehr benötigt wird.
2. Sollte der Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht ausgeführt werden können, ist der Auftragnehmer berechtigt, den vollen Betrag für den nicht erbrachten Auftrag in Rechnung zu stellen.
3. Sollte der Auftrag aufgrund unvorhersehbarer Umstände auf Seiten des Auftragnehmers nicht rechtzeitig ausgeführt werden können, wird der Auftraggeber rechtzeitig informiert. In solchen Fällen ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, den Auftrag nachzuholen oder Ersatz zu stellen.
§ 14 Unvorhergesehene Ausfälle
1. Sollte der Auftragnehmer aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, wie z.B. Krankheit, technische Ausfälle oder höhere Gewalt, den vereinbarten Auftrag nicht ausführen können, ist er berechtigt, den Auftrag spätestens einen Tag vor dem vereinbarten Termin abzusagen oder kurzfristig am selben Tag per E-Mail zu stornieren.
2. In einem solchen Fall besteht keine Verpflichtung des Auftragnehmers, den ausgefallenen Auftrag nachzuholen oder einen Ersatztermin anzubieten. Der Auftragnehmer haftet auch nicht für etwaige dadurch entstehende Schäden oder Folgekosten auf Seiten des Auftraggebers.
§ 15 Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.
3. Gewohnheitsrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen. Rechte und Ansprüche, die nicht ausdrücklich in diesen AGB geregelt sind, können nicht durch Gewohnheitsrecht begründet werden.
Hier ist ein entsprechender Abschnitt, den Sie in Ihre AGB einfügen können, um den Anforderungen im B2C-Geschäft gerecht zu werden:
§ 16 Besonderheiten im B2C-Geschäft – Verbraucherrechte und Widerrufsrecht
1. Anwendung von Verbraucherrechten:
Diese Bestimmungen gelten ausschließlich, wenn der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
2. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen:
Wenn der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. per E-Mail, Telefon, oder über die Webseite) zustande gekommen ist, steht dem Auftraggeber ein Widerrufsrecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über Fernabsatzverträge zu. Der Auftraggeber kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.
3. Widerrufsfrist:
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber den Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Post oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.
4. Muster-Widerrufsformular:
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung, welches der Auftraggeber zur Ausübung des Widerrufsrechts verwenden kann, jedoch nicht verpflichtet ist, dieses Formular zu nutzen.
5. Folgen des Widerrufs:
Wenn der Auftraggeber den Vertrag widerruft, hat der Auftragnehmer alle Zahlungen, die vom Auftraggeber bereits geleistet wurden, unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Eingangs der Widerrufserklärung zurückzuerstatten. Für diese Rückzahlung verwendet der Auftragnehmer dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
6. Ausschluss des Widerrufsrechts:
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat und diese Leistung vollständig erbracht wurde.
T&S Reinigung Tobias Seiler
Barbarastraße 36, 72461 Albstad
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.)
An
T&S Reinigung Tobias Seiler
Barbarastraße 36
72461 Albstadt
E-Mail: info@tsreinigung-alb.de
Hiermit widerrufe( ) ich/wir( )
den von mir/uns ( ) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
- Bestellt am: _____________ ( )
- Name des/der Verbraucher( ): _______________________________________________
- Anschrift des/der Verbraucher( ): ___________________________________________
- Datum: _______________
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________
( ) Unzutreffendes streichen.